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Aus der Komplexität der Montagearbeiten für Energiepfahlanlagen ergeben sich Konsequenzen für eine sinnvolle Ausschreibung und Vergabe der Anlagen. Aus Gründen der Verantwortlichkeit und der Gewährleistung für solche Anlagen sollen diese immer an einen Unternehmer vergeben werden. Die ideale Schnittstelle stellt der fix und fertig montierte Verteiler dar.
Zur Sicherung der verantwortungsvollen Kooperation während der Montage und zur Sicherung der Anlagenteile während der baulich bedingten Montagepausen ist die bauführende Firma vertraglich in die Verantwortung zu nehmen. Entweder stellen die Anlagen einen Teil ihres Auftrages dar oder sie sind vertraglich mit allen Konsequenzen zu verpflichten, wobei für die Erschwernisse, Bereitstellungen und Arbeitsablaufbehinderungen Positionen im LV vorzusehen sind, damit diese abgegolten werden.
Die örtliche Bauleitung muss ebenfalls in die Verantwortlichkeit eingebunden werden. Keinesfalls kann der planende Ingenieur die Verantwortung und Gewährleistung für die Funktion der Anlage übernehmen.
Damit die Anlagen bei der Planung und Bauabwicklung eines Bauvorhabens entsprechend berücksichtigt werden und damit eine 100%ige Funktionstüchtigkeit gewährleistet werden kann, muss ihnen seitens der Planenden und Ausführenden ein ausreichender Stellenwert zuerkannt werden.
Weitere Informationen (PDF-Dokument) zur Ausführung finden Sie hier * ). |
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